Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen AVGS Gutschein erhalten, dann können Sie diesen Guteschein sofort hier auf das 100% kostenfreies Coaching überprüfen lassen
AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III - MAT
VGS
Sie haben eine Ablehnung auf Ihren AVGS Gutschein erhalten? Dann kontaktieren Sie uns sofort. Unsere Rechtsabteilung kümmert sich um Ihren Widerspruch.
Was ist ein AVGS und was wird gefördert?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (abgekürzt AVGS) ist ganz allgemein eine Möglichkeit für Arbeitslose, wie auch Arbeitssuchende, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt kostenfrei zu nutzen, exemplarisch in Gestalt von Umschulungen oder Weiterbildungen. Es gibt eine Mehrzahl von AVGS.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchte, für den ist der AVGS MAT relevant, der Maßnahmen bei einem Träger für die berufliche Eingliederung fördert. Bei Gründern nennt sich das real, dass Sie mit dem AVGS kostenfrei Beratungsprogramme erhalten können, die das Ziel haben, Know How für die Existenzgründung auf- oder auszubauen. Die Agentur für Arbeit stellt den Gutschein AVGS MAT aus, die der bei uns eingereicht werden kann. Die genauen Schulungsinhalte legen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Berater fest. Es entstehen für Sie keine Kosten durch den AVGS. Die Arbeitsagentur übernimmt die Beratungskosten im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine vollständig zu 100%.
Wer kann einen AVGS beantragen?
Auf einen AVGS haben Sie garantiert einen Rechtsanspruch, wenn Sie Ihr ALG 1 (Arbeitslosengeld) länger als 6 Wochen beziehen.
Die Vergabe des AVGS-Scheins liegt im Ermessen des Jobcenters in folgenden Fällen:
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ALG-I-Empfänger kürzer als sechs Wochen
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ALG II-Empfänger (Hartz IV)
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Arbeitssuchende mit Ausnahmen
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Erwerbsaufstocker
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Berufsrückkehrer
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Hochschulabsolventen
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Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung
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arbeitslos gemeldete Gründer
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Erwerbstätige die Ihre Gründung als Haupterwerb betreiben wollen
Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie auf den Antrag eines AVGS kostenfrei beraten können.